Familie Bruckmoser Resort
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mietvertrag über Ferienhaus
1.1. Mit der Buchung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anmeldung bezeichneter Ferienunterkunft an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (per E-Mail) Buchungsbestätigung des Ferienhauses durch die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH beim Mieter zustande. Vermieter ist Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH mit den Ferienimmobilien des Urlaubseenland.de.
1.2. Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muss bis 10.00 Uhr erfolgen. Die Ankunft und die Schlüsselübergabe erfolgen nach Vereinbarung persönlich. Um Mitteilung der voraussichtlichen Ankunftszeit einige Tage vor der Anreise wird gebeten. Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antritts des Aufenthaltes erfolgen.
1.3. Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Mietbestätigung/Rechnung übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Mietvertrages.
1.4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Buchungsbestätigung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus dem hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Mietbestätigung/Rechnung. Zu mündlichen Nebenabreden ist die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH befugt. Im Mietpreis inbegriffen sind die Unterkunft, Warm- und Kaltwasser, Gas, Strom, Geschirr, Besteck, Handtücher, Bettwäsche, W-LAN Nutzung, PKW Parkplatz im Innenhof
1.5. Es ist verboten, mehr Personen in der Ferienwohnung aufzunehmen als angemeldet sind. Ein Kind gilt als eine Person.
1.6. Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Wir berechnen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 EUR pro Tag. Der An –und Abreisetag zählt als 1 Tag.
1.7. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Mieter stimmt damit automatisch der Speicherung seiner persönlichen Daten bis 7 Tage nach Abreisetag zu.
2. Zahlung
2.1. Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird zeitnah eine Rechnung per E-Mail versendet
2.2. Ab dem Versand der Rechnung hat der Mieter 7 Werktage Zeit den vollständigen Betrag an das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen oder die PayPal Zahlungsmethode zu nutzen. Sollte die Summe nicht rechtzeitig beim Vermieter eingegangen sein, behält sich der Vermieter eine erneute Erinnerung an den Mieter vor. Diese kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2.3 Sollte bei vorheriger Absprache eine Anzahlung aus Kulanz des Vermieters gestattet werden, ist der vereinbarte Anzahlungsbetrag innerhalb 7 Werktagen zu begleichen. Die entstandene Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Mietantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein, wird dem Mieter eine Frist zur Zahlung von einer Woche, längstens bis zwei Tage vor Mietbeginn gesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Familie Müller berechtigt, vom Vertag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die Familie Müller die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
3. Buchungsbestätigung
3.1. Sollten die Buchungsbestätigung dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens zwei Tage nach Buchung zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit der Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH in Verbindung zu setzen
4. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Ferienunterkunft Änderungen in Bezug auf den Termin vor Mietantritt vorgenommen (Umbuchung) ist die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH berechtigt, ein Bearbeitungsgeld von € 20,00 zu erheben.
4.2. Die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH ist berechtigt aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird sie den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ einen kostenlosen Rückantritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
4.3. Bis zum Mietbeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter der Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH die Person zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten soll und diese Person hat seinen Eintritt in die vertraglichen Recht und Pflichten zu bestätigen. Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von € 20,00.
4.4. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Mieter der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
5. Rücktritt seitens des Mieters
5.1. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von der Buchung zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang bei der Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH wirksam. Die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Wohnung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH ist weiterhin berechtigt, Rücktrittskosten geltend zu machen, die (soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird) in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet werden:
Bei einem Rücktritt
5.2. Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von der Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH geforderten Kosten. Sollten die der Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH durch den Rücktritt entstanden Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.1. angegebenen Beträge, so wird dieser höherer Betrag von dem Mieter geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
5.3. Sollte das Ferienhaus aus irgendwelchen Gründen nicht zusagen, so beinhaltet dies kein Rücktrittsrecht.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
6.1. Wird der Aufenthalt infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung der Unterkunft oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Buchungsvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Mietbeginn erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH ein Entgelt verlangen.
6.2. Ergeben sich die in Ziffer 6.1. genannten Umstände nach Beginn der Mietzeit kann der Buchungsvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von der Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH und dem Mieter je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Mieter zur Last.
7. Haftung
7.1. Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten als nicht eingebrachte Sachen im Sinne des§§ 701 BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in der Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt. Wir empfehlen die kostenlose Nutzung des vom Vermieter bereit gestellten Safes.
7.2. Bei Verlust des Schlüssels werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Im Eingangsbereich befindet sich ein durch Zahlencode gesicherter Schlüsselkasten. Um zusätzliche Aufwände und Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir jedem Mieter diese Möglichkeit der Schlüssel Aufbewahrung in Anspruch zu nehmen.
7.3. Der Mieter haftet für Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus, Außenbereich und/oder am Inventar des Mietobjektes schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Berteiche des Ferienhofes auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden).
7.4. Sämtliches Inventar der Unterkunft wird dem Mieter leihweise für die Zeit seines Aufenthalts zur Verfügung gestellt. Es ist nicht gestattet, etwaige Gegenstände aus dem Ferienhaus zu entwenden. Sollte dem Vermieter nach Abreise des Mieters das Fehlen eines oder mehreren Gegenständen auffallen, behält sich der Vermieter eine Forderung in Höhe des fehlenden Inventars vor.
7.5. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
8.Gewährleistung/Schadenersatz
8.1. Wird die Buchung infolge eines Mangels der durch die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH eine vom Mieter angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH verweigert wird, oder wenn die Kündigung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Mietmangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Mietpreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.
8.2. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte -auch an Ehegatten- ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen.
9. Anzeigen von Mängeln
9.1. Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Vor Ort der Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein.
10. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
10.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
10.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertrages EDV-technisch verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
10.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH zur Anfechtung des Vermietungsvertrages.
10.4. Gerichtsstand für Klagen gegen die Familie Bruckmoser Betrieb- und Service GmbH ist Senftenberg.
10.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Mietvertrages.
10.6. Die Anwendung des deutschen Rechtes wird vereinbart.
10.7. Der Pool im Außenbereich ist für Nichtschwimmer untersagt. Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Verantwortung und steht ausschließlich den Mietern während Ihres gesamten Aufenthalts zur Verfügung. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Kleinteile, Lebensmittel oder stark verschmutze Gegenstände dürfen nicht in das Wasser gelangen. Durch Spritzwasser besteht erhöhte Rutschgefahr.
Das Poolwasser enthält Chlor und darf nicht geschluckt werden.
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